Feststellung
- Ablauf - (PDF, 289 KB)
Leitfaden Feststellungsverfahren (PDF, 232 KB)
Die Erziehungsberechtigten können für ihr Kind über die von ihm besuchte Schule die Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogischen Bildungsangebot (Einleitung des Verfahrens) bei der Schulaufsichtsbehörde beantragen. Die Schule erstellt zu dem Antrag einen pädagogischen Bericht.
Liegen der allgemeinen Schule konkrete Hinweise bzgl. eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor, wird von den Erziehungsberechtigten kein Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt, sondern ist der Antrag von der allgemeinen Schule bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen. Die Erziehungsberechtigten sollen vorher einbezogen werden.
In beiden Fällen stellt die Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage der Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik fest, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogischen Bildungsangebot besteht und legt den Förderschwerpunkt (§ 15 Absatz 1 Satz 4 SchG) fest.
Im Anschluss wird gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten beraten, an welcher Schule der Bildungsanspruch eingelöst wird.
Formulare:
Antrag
auf Feststellung Erziehungsberechtigte-Kind vor der Einschulung
(Word, 46 KB)
Antrag
auf Feststellung Erziehungsberechtigte-Schulkind (Word, 49 KB)
Antrag
auf Feststellung - allgemeine Schule - (Word, 53 KB)
Wenn bei einem Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, kann dieser Anspruch in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungzentrum oder in einer allgemeinen Schule eingelöst werden.
Bei der Entscheidung des geeigneten Lernortes gilt es, folgende Fragen / Aspekte abzuwägen:
Wo und wie kann mein Kind erfolgreich lernen?
- Welche Unterstützung braucht mein Kind?
- In welcher Schule kann mein Kind sich wohlfühlen?
- Wo und wie kann mein Kind erfolgreich lernen?
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ermöglichen ...
- ... ein hohes Maß an individueller Lern- und Entwicklungsbegleitung
- ... kleine Lerngruppen
- ... die Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung
- ... räumliche und materielle Ausstattung in besonderem Maße an den Bedürfnissen der Schüler/innen orientiert
Gemeinsames Lernen (Inklusion) an allgemeinen Schulen bietet ...
- ... sonderpädagogische Unterstützung in der allgemeinen Schule
- ... kooperatives Miteinander von Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Angebot
- ... möglichst wohnortnahe Gruppenlösungen
- ... Unterricht in einem Lernumfeld, der allen Kindern gerecht werden kann
Eine frühe Antragstellung ermöglicht einen längeren Zeitraum für die Beratung und Entscheidungsfindung.
Wiederholte Feststellung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Endet für eine Schülerin / einen Schüler die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Befristung) …
- führt die zuständige Schule zuerst ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, ob der Bildungsanspruch weiterhin bestehen soll.
- sendet die zuständige Schule im letzten Befristungsjahr einen sonderpädagogischen Bericht unter Verwendung des Formulars (s.u.) an das Staatliche Schulamt Böblingen bis 15.01.
Antrag
zur wiederholten Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Word, 28 KB)
Inklusive Bildungsangebote
Inklusion ist die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Im Bereich der Schulen bedeutet Inklusion gemeinsames Unterrichten von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Klasse. Dabei wird jedes Kind in inklusiven Bildungsangeboten nach seinen Möglichkeiten zielgleich oder zieldifferent gefördert.
Am Staatlichen Schulamt Böblingen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen der Begleitstelle Inklusion Auskünfte und
Unterstützung in Anliegen zu inklusiver Bildung.
Ansprechpartnerinnen der Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Böblingen
Böhm, Karin
Lehrerin
Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg
Herwig, Elke
Sonderschullehrerin
Martinschule Sindelfingen
Lorenz-Kraft, Astrid
Sonderschullehrerin
Friedrich-Fröbel-Schule Herrenberg
Schlemper-Schick, Katharina
Lehrerin
Peter-Härtling-Schule Weil der Stadt
Pawlik, Petra
Lehrerin
Spitalschule Leonberg
Zornow, Franziska
Sonderschullehrerin
Heinrich-Harpprecht-Schule Holzgerlingen
Anwesenheit: Montag bis Freitag
07031/20595-37
Formular:
Antrag
auf inklusive Beschulung (Word, 109 KB)